Die KSK (Künstler Sozial Kasse) macht kräftig Kasse

23.May 2006 um 15:21 | In Werbebranche | Keine Kommentare

Die KSK (Künstler Sozial Kasse) macht kräftig Kasse
Da wir in letzter Zeit auch große Probleme mit der KSK hatten, veröffentlichen wir diesen Artikel aus der W&V.
Christian Paavo Spieker.

Klaus Scheerer und Norbert Reb­mann ahnten nichts Schlimmes, als die Künstlersozialkasse (KSK) Anfang des Jahres eine Betriebsprüfung ankündigte. Schließlich hatten die beiden Inhaber der Agentur CD/S Concept & – Design aus Stuttgart die Künstlersozial­abgabe auf Freelancer-Honorare immer vorschriftsmäßig entrichtet.

Doch dann der Schock: Die KSK-Prü­ferin eröffnete ihnen, dass es noch eine weitere Zahlungspflicht gebe. Bei ge­schäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH, die nach Einschätzung der KSK überwiegend künstlerisch oder publizis­tisch für die Firma tätig sind, wird die Abgabe ebenfalls fällig: zurzeit satte 5,8 Prozent von den Bruttobezügen des Ge­schäftsführers. Und schlimmer noch: Die Abgabe kann rückwirkend für fünf Jahre erhoben werden. Folglich flatterte Schee­rer ein Bescheid über rund 20 000 Euro ins Haus. „Wir waren wie vor den Kopf gestoßen, weil uns das völlig unbekannt war”, beschreibt der Inhaber das Entset­zen in der Vier-Mann-Agentur. Er hat daraufhin Widerspruch eingelegt.

Die Agentur Khalil Resch aus Win­nenden (acht Mitarbeiter) wurde schon im letzten Jahr mit einem Betrag in glei­cher Größenordnung von der KSK zur Kasse gebeten. Auch sie hat Widerspruch erhoben. Mitinhaber Oliver Resch: „Nach unserem Eindruck versucht man bei den Kleinen, die sich weniger wehren, abzukassieren.” Diese stehen offenbar auch deswegen stärker im Fokus, weil die KSK dort die kreative Mitwirkung von Geschäftführern eher unterstellen kann.

Beim Agenturenverband GWA folgert man daraus, dass für seine eher mittlere und große Mitglieder keine Gefahr droht. „Die geschäftsführenden Gesellschafter der GWA-Agenturen fallen aus der Ab­gabepflicht, weil sie in der Regel über­wiegend mit Agenturmanagement be­schäftigt sind und Kreative angestellt ha­ben”, argumentiert Verbands-Geschäfts­führer Werner Bitz. Doch Vorsicht ist geboten: Denn die KSK versucht zuneh­mend, den Kreis der Abgabepflichtigen zu

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Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert auf ihrer Website www.kuenstlersozialkasse.de. Der Agenturverband GWA bietet Agenturen den Service, KSK-Fragebögen zu überprüfen. Das geschieht durch den Darmstädter An­walt Christian Erbs (BEC Rechtsanwälte). Der Kieler Rechtsanwalt Andri Jürgensen ist ebenfalls auf das Thema spezialisiert und hat entsprechende Bücher darüber veröf­fentlicht (mehr unter: ). www.kunstrecht.de

erweitern. Der Grund: Sie steckt in wach­senden Finanznöten. Die klamme Situa­tion war im Frühjahr Thema im Bundes­tag. Hauptforderung der Parlamentarier: Die Versicherung soll personell aufge­rüstet werden, damit sie mehr prüfen und damit mehr Abgabepflichtige aufspüren kann. Eine erste Personalaufstockung erfolgte im April.

Gerichtsurteile ermutigen die Künst­lersozialkasse zu einer weitgefassten Aus­legung der Abgabepflicht. So befand das Bundessozialgericht im Jahr 2003, dass schon die „geistige Oberleitung” ausrei­che, um von einem Agenturgesellschafter die Künstlersozialabgabe zu verlangen. „Dadurch ist es sehr schwer geworden, das Geschäftsführergehalt aus der Abga­bepflicht herauszuhalten”, sagt der Kieler Rechtsanwalt Andri Jürgensen, der auf das Thema spezialisiert ist.

Mit mehr Betriebsprüfungen und mehr Konfliktfällen ist deshalb zu rechnen. Beim GWA würde man es durchaus begrüßen, wenn eines der Mitglieder mal ein Musterverfahren anstrengen könnte. Ein Gutachten, das die Munition dazu liefert, hat Bitz bereits in der Schublade. ti

werben & verkaufen Nr. 22 1 2005

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